-  Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung durch Lohnumwandlung
-  Mitarbeiterbeteiligung steuerlich gefördert nach dem EStG

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmer und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen. In Deutschland mag der Gedanke sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Mitarbeiter noch vergleichsweise neu sein, doch für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter von der erhöhten Motivation bis zur Verbesserung der Liquiditätssituation erhebliche Vorteile.

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig gerade durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wird in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland. 

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert so die Zukunftsfähigkeit. Daneben steigt Eigeninitiative der Belegschaft, die Mitarbeitermotivation und dadurch die Produktivität.


Dr. Werner Business Finance
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
Gerhard-Gerdes-Str. 5
D-37079 Göttingen

Privatkapital zur Finanzierung für Unternehmen =
Geld ohne Bank und ohne Sicherheiten
über Dr. Werner Business Finance seit 34 Jahren

Tel. 0551 / 99964-241
Fax 0551 / 99964-249
e-mail: dr.werner@finanzieren-ohne-bank.com


 
Kostenfreies Finanzierungs-gespräch zwecks Kapital-beschaffung

   Dr. jur. Horst Werner

Dr. Horst Werner, Göttingen als Kapitalmarkt- und Finanzjurist
lädt Sie gern zu einem kostenlosen u. unverbindlichen Finanzierungs-, Beratungs- und Strategiegespräch ein. Rufen / e-mailen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns.

Dr. jur. Horst Werner ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung, die Finanzierung von Unternehmen und die Sanierung von Gewerbebetrieben ( z.B. mit bargeldloser Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

         Dr. Werner
    auf Twitter folgen:


         Dr. Werner
auf Facebook besuchen: