Behördliche Aufsicht der BaFin
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Kapitalmarktaufsicht der BaFin und kapitalmarktrechtliche Regeln im Rahmen der Kapitalbeschaffung über den Beteiligungsmarkt
Auch ein Going Public mit Beteiligungs-Verkaufsprospekten bedarf der behördlichen Abstimmung. Wir sorgen für die erforderlichen Genehmigungen u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in Frankfurt/Main (früher Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) in Berlin), und für die Zuteilung von Wertpapier-Kenn-Nummern (WKN) bzw. von International-Securities-Identification-Numbers (ISIN).
Kapitalmarktprospekte über Vermögensanlagen und Wertpapierverkaufsprospekte werden von uns erstellt und zur Genehmigung durch die Kapitalmarktaufsicht bei der BaFin eingereicht.
Ferner beraten wir kleine Unternehmen über die BaFin-freie Kapitalbeschaffung bis ca. Euro 1,5 Mio., bei der eine bankenaufsichtsrechtliche Genehmigung durch die BaFin nicht erforderlich ist.
Nähere Auskünfte erteilt kostenfrei vorab Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@dr-werner-und-collegen.de .
Dr. Werner & Collegen
Tel. +49 (0)551 / 99964-241 |
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