"Wandlungsmodell" mit einer Option zur Übernahme der Vollgesellschafts-Anteile
Gestaltet sich die Suche nach einem Käufer oder geeigneten Nachfolger schwieriger als zunächst gedacht, sollte der Unternehmer dennoch die Beschaffung des Kapitals für den Kaufpreis in Angriff nehmen. In diesem Fall bietet sich die Ausgabe von Beteiligungs-Kapital an, dass mit einer Wandlungsoption in Vollgesellschaftsanteile ausgestattet wird. In einem ersten Schritt wird hierbei dem Unternehmen stimmrechtsloses Eigenkapital, z. B. stilles Gesellschaftskapital oder Genussrechts-Kapital zugeführt.
Die Beteiligungsbedingungen sind dann so auszugestalten, dass die stille oder die Genussrechts-Beteiligung nach Ablauf einer Laufzeit von bspw. 5 Jahren in Vollgesellschaftsanteile, wie bspw. Stammeinlagen oder Aktien, umgewandelt wird. Zur Bedienung dieser Wandlungsoption werden die Gesellschaftsanteile des „Verkäufers" bzw. des ausscheidenden Gesellschafters verwendet, der im Gegenzug mit dem Kaufpreis ausgezahlt wird.
Zur präziseren Erläuterung erhalten Interessenten kostenfreie Auskünfte von Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@dr-werner-und-collegen.de .
Dr. Werner & Collegen
Gerhard-Gerdes-Str. 5
D-37079 Göttingen
Web: www.dr-werner-und-collegen.de
Gestaltet sich die Suche nach einem Käufer oder geeigneten Nachfolger schwieriger als zunächst gedacht, sollte der Unternehmer dennoch die Beschaffung des Kapitals für den Kaufpreis in Angriff nehmen. In diesem Fall bietet sich die Ausgabe von Beteiligungs-Kapital an, dass mit einer Wandlungsoption in Vollgesellschaftsanteile ausgestattet wird. In einem ersten Schritt wird hierbei dem Unternehmen stimmrechtsloses Eigenkapital, z. B. stilles Gesellschaftskapital oder Genussrechts-Kapital zugeführt.
Die Beteiligungsbedingungen sind dann so auszugestalten, dass die stille oder die Genussrechts-Beteiligung nach Ablauf einer Laufzeit von bspw. 5 Jahren in Vollgesellschaftsanteile, wie bspw. Stammeinlagen oder Aktien, umgewandelt wird. Zur Bedienung dieser Wandlungsoption werden die Gesellschaftsanteile des „Verkäufers" bzw. des ausscheidenden Gesellschafters verwendet, der im Gegenzug mit dem Kaufpreis ausgezahlt wird.
Zur präziseren Erläuterung erhalten Interessenten kostenfreie Auskünfte von Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@dr-werner-und-collegen.de .
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