Im Bereich Asset-Management beaufsichtigt die BaFin nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei den in Deutschland aufgelegten Fonds auch die Produktaufsicht durch. Die Finanzdienstleistungsinstitute werden - wie die Kreditinstitute - nach dem KWG beaufsichtigt. Basis der Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften ist das Investmentmodernisierungsgesetz 2004 (InvG).

 
Im Rahmen unserer Mandate betreuen wir Finanzdienstleistungsinstitute bei der Stellung des Erlaubnisantrages nach § 32 KWG und der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten.